Bildung

Bildungsangebote und Seminare der Geschäftsstelle, des Bezirks und der IG Metall bundesweit.

Ab sofort gibt es das neue örtliche Bildungsprogramm 2025 für die Mitglieder der IG Metall Salzgitter-Peine. Es kann hier heruntergeladen werden. Bei Interesse an unseren Bildungsangeboten stehen Dir die Vertrauensleute und gewerkschaftlichen Bildungsberater im Betrieb und von unserer IG Metall-Geschäftsstelle mit Ansprechpartnern zur Verfügung.

Wenn Du Fragen zu den Seminaren und Teilnahmebedingungen hast, dann wende dich an Daniela Wenzel von der IG Metall Salzgitter-Peine:

Kontakt

Bildungsprogramme zum Download

Bildungsangebote der IG Metall-Geschäftsstelle Salzgitter-Peine

Bezirkliches Bildungsprogramm 2025 für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Zentrales Bildungsprogramm 2025 für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und JAVen

Zentrales Bildungsprogramm 2025 für Aktive in Betrieb und Gesellschaft

Arbeitskreis der Referentinnen und Referenten

Unser Selbstverständnis

Bildungsurlaub


Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst, deren Arbeitsplatz sich in Niedersachsen befindet. Dazu zählen auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Der Anspruch kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht für die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen, die von der Niedersächsischen Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt worden sind.

Wer hat keinen Anspruch auf Bildungsurlaub?

Nicht anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldaten und Zivildienstleistende. Für diese Personen gelten spezielle Sonderurlaubsregelungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Anspruch nach dem Bildungsurlaubsgesetz, wenn ihnen für eine Bildungsveranstaltung auch nach anderen Gesetzen, tarifvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen Freistellung von der Arbeit für mindestens denselben Zeitraum und Lohnfortzahlung in mindestens derselben Höhe zusteht oder zugestanden hätte.

> Beispiel: Ein Betriebsratsmitglied hat keinen Anspruch nach dem Bildungsurlaubsgesetz zur Teilnahme an einer Maßnahme, für die er Anspruch auf bezahlte Freistellung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat oder gehabt hätte. Sein Anspruch bleibt jedoch für andere Bildungsveranstaltungen erhalten.

Wie hoch ist mein Anspruch?

Anspruch pro Jahr

Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Arbeitet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche, so ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend ( §2 Abs. 4). 

Krankheit 

Erkrankt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während des Bildungsurlaubs oder kann sie/er wegen der Erkrankung an der Bildungsveranstaltung nicht teilnehmen, so ist die Zeit der Erkrankung auf den Bildungsurlaub nicht anzurechnen. Dieses ist der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ( § 7). 

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! 

Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Jahres kann gemeinsam mit oder getrennt von dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres geltend gemacht werden. Ein etwaiger Restanspruch aus dem vorletzten Kalenderjahr verfällt im laufenden Kalenderjahr ( § Abs. 6 Satz 1). 

Bildungsurlaub bis zu vier Wochen! 

Mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers können nicht ausgeschöpfte Bildungsurlaubsansprüche der vorangegangenen zwei bzw. drei Kalenderjahre mit dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres gemeinsam zu einem inhaltlich zusammenhängenden drei- bzw. vierwöchigen Bildungsurlaub zusammengefasst werden ( §2 Abs. 6 Satz 2). Damit Bildungsurlaubsansprüche nicht verfallen, sollte die erforderliche Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers bei dreiwöchigen Bildungsveranstaltungen spätestens im Jahr vor der geplanten Inanspruchnahme, bei vierwöchigen Bildungsveranstaltungen spätestens zwei Jahre vor der geplanten Inanspruchnahme eingeholt werden. 

Beispiel: 

Geplanter vierwöchiger Bildungsurlaub im  Jahre 2002 = 20 Arbeitstage

  1. Anspruch 2002 (§ 2 Abs.4 Satz 1) = 5 Arbeitstage 
  2. nicht ausgeschöpfter Anspruch des Vorjahres (2001) (§ 2 Abs. 6 Satz 1) = 5 Arbeitstage 
  3. nicht ausgeschöpfter Anspruch der Kalenderjahre 1999 und 2000 (§ 2 Abs.6 Satz 2) = 10 Arbeitstage       

Summe = 20 Arbeitstage 

Hier sollte die Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer spätestens im Jahre 2000 die schriftliche Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers erbitten. 

Wie melde ich meinen Bildungsurlaub an?

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer müssen der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Termin des Bildungsurlaubs so früh wie möglich, in der Regel mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitteilen (§ 8 Abs. 1). Die vom Veranstalter ausgestellte Anmeldebestätigung ist beizufügen – siehe Ziff. 6, vorletzter Absatz. 

Nach Beendigung der Bildungsveranstaltung muss der Veranstalter der freigestellten Arbeitnehmerin oder dem freigestellten Arbeitnehmer eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Arbeitgeberin oder bei dem Arbeitgeber ausstellen ( § 8 Abs. 6). Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Lohnfortzahlung. 

Grundsätzlich stellt der Veranstalter die Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen bei der Verwaltungsstelle – siehe Ziff. 6 „Hinweise für Veranstalter“.  

Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, Bildungsveranstaltungen für sich selbst anerkennen zu lassen, wenn

  • die Veranstaltung außerhalb Niedersachsens stattfindet, 
  • der Träger dieser Veranstaltung seinen Sitz außerhalb Niedersachsens hat und 
  • die Anerkennung dieser Veranstaltung nicht selbst beantragt hat  Die Anträge von Einzelpersonen sollen spätestens zwei Monate vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei der Verwaltungsstelle eingegangen sein. Der hierfür erforderliche Antragsvordruck „E“ ist kann hier entnommen werden

Bildungsurlaubsantrag an den Arbeitgeber

Seminaranmeldung für die VKL / den BR